Für unsere Gewässer gelten generelle Regelungen, die das Angeln nicht nur zu einem vergnüglichen, sondern auch zu einem verantwortungsvollen Erlebnis machen sollen. Diese Regeln sind für alle Mitglieder und Tageskarteninhaber bindend und sollen dazu beitragen, die Natur zu schützen, das Wohlbefinden der Fischbestände zu gewährleisten und ein angenehmes Miteinander am Wasser zu fördern. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Vorschriften:
- Haftung für Schäden: Jeder Erlaubnisnehmer haftet persönlich für Schäden, die durch ihn am Gewässer oder dessen Umgebung verursacht werden.
- Verbot lebender Köderfische: Die Verwendung lebender Köderfische beim Angeln ist nicht gestattet, um Stress und Leid für die Tiere zu minimieren und das ökologische Gleichgewicht zu erhalten.
- Eintragung der Fänge: Alle Fische, die in Besitz genommen werden, müssen unverzüglich als Fangergebnis eingetragen werden. Dies dient der Bestandserfassung und der Fischereiverwaltung.
- Verbot der Hälterung: Die Hälterung von Fischen zum Zweck des Austausches ist nicht erlaubt. Dies soll den respektvollen Umgang mit den gefangenen Tieren sicherstellen.
- Sauberkeit am Angelplatz: Der Angelplatz ist nach der Nutzung sauber zu hinterlassen. Abfälle und Angelzubehör sind ordnungsgemäß zu entsorgen, um die Umwelt zu schützen.
- Verbot der Fischsäuberung am Gewässer: Fische dürfen am Gewässer weder gesäubert noch zurückgelassen werden. Dies vermeidet Verunreinigungen und zieht keine unerwünschten Tiere an.
- Angeln vom Boot aus: Das Fischen vom Boot aus ist untersagt, um die Ruhe im Gewässer zu bewahren und die Sicherheit aller zu garantieren.
- Angeln während der Mitgliederversammlungen: Während der Zeiten von Mitgliederversammlungen ist das Angeln nicht erlaubt, um die Teilnahme und das Engagement aller Mitglieder zu fördern.
Überleiter West
Der Überleiter, eine kunstvolle Verbindung zwischen dem Altmühlsee und den Brombachseen, stellt ein Paradies für Angler dar, das reich an verschiedenen Fischarten und mit idealen Bedingungen für ein erfolgreiches Angeln ausgestattet ist. Dieses kanalähnliche Bauwerk, das durchschnittlich zwischen 3,5 und 4 Metern tief ist – abgesehen von einigen Sandbänken –, ist die meiste Zeit des Jahres ein Ort mit stehendem Wasser, was es zu einem idealen Lebensraum für Fische macht.
Angler finden hier ein breites Spektrum an Fischarten, darunter Hecht, Zander, Karpfen sowie Gras-, Silber- und Marmorkarpfen. Diese Vielfalt macht den Überleiter zu einem attraktiven Ziel für Angler mit unterschiedlichsten Präferenzen, sei es das Raubfischangeln auf Hecht und Zander oder das Friedfischangeln auf Karpfen und andere Spezies.
Die natürliche Umgebung des Überleiters erhöht zusätzlich die Attraktivität für das Angeln. Während die östliche Hälfte des Überleiters tief im Wald verborgen liegt und eine ruhige, beschauliche Kulisse bietet, befindet sich die westliche Hälfte in der Nähe von Straßen, was einen einfachen Zugang ermöglicht. Diese Vielfalt in der Landschaft sorgt dafür, dass jeder Angler einen ihm zusagenden Spot finden kann, egal ob er die Ruhe und Abgeschiedenheit sucht oder einen leicht erreichbaren Ort bevorzugt.
Besonders hervorzuheben ist der Überleiter im Frühjahr, wenn der Uferbewuchs in voller Blüte steht und die Umgebung mit einem speziellen Duft erfüllt ist. Diese Jahreszeit zieht nicht nur wegen der Fischvielfalt, sondern auch wegen der natürlichen Schönheit Angler an. Es ist die perfekte Zeit, um in der Idylle der erwachenden Natur zu fischen und die Ruhe weitab vom Alltagsstress zu genießen.
Der Überleiter bietet also eine einzigartige Kombination aus reichhaltigen Angelmöglichkeiten, beeindruckender Naturlandschaft und der Möglichkeit, in einem ökologisch wertvollen Gewässer zu fischen. Diese Aspekte machen ihn zu einem bevorzugten Ziel für Angler, die nicht nur die Jagd nach dem nächsten großen Fang, sondern auch das Erlebnis in einer friedvollen und schönen Umgebung schätzen.
Schonmaße und Schonzeiten
Der Überleiter West ist ein geschätztes Angelgewässer, das Anglern nicht nur eine reiche Fischvielfalt, sondern auch besondere Richtlinien zum Schutz und zur Erhaltung dieses Fischbestandes bietet. Hier sind die spezifischen Schonmaße und Schonzeiten, die für einige der beliebtesten Fischarten gelten:
- Hecht: Schonzeit vom 15. Februar bis 30. April mit einem Schonmaß von 60 cm
- Zander: Schonzeit vom 15. Februar bis 30. April mit einem Schonmaß von 50 cm
- Karpfen: Keine Schonzeit, jedoch ein Mindestmaß von 35 cm
- Gras-, Silber-, Marmorfisch: Keine Schonzeit, jedoch ein Mindestmaß von 60 cm
Für alle anderen Fischarten im Überleiter West gelten die staatlichen Schonmaße und Schonzeiten.
Fangerlaubnis und Regelungen
Um eine nachhaltige Fischerei zu gewährleisten und das Ökosystem des Gewässers zu schützen, sind folgende Regelungen für Angler bindend:
- Tägliche Fangbeschränkungen: Erlaubt sind bis zu 2 Karpfen pro Tag ohne Wochen- und Jahresbeschränkung, 3 Schleien und 1 Raubfisch pro Tag ohne Wochen- und Jahresbeschränkung.
- Rücksetzverbot für maßige Raubfische: Ein gefangener, maßiger Raubfisch darf nicht zurückgesetzt werden, um das Weiterangeln zu ermöglichen.
- Verbotene Angelmethoden während der Schonzeiten: In den Schonzeiten für Hecht und Zander ist das Angeln mit Köderfisch oder Kunstködern untersagt.
- Handangeln: Außerhalb der Schonzeiten ist das Angeln auf Raubfische auch mit zwei Handangeln gestattet.
- Rücksicht auf den Freizeitverkehr: Die Fischerei darf Radfahrer, Fußgänger und andere nicht behindern.
- Grillen: Das Grillen auf festen Grills ist erlaubt, offenes Feuer hingegen nicht.
- Angelzeiten mit Tageskarte: Mit einer Tageskarte darf nur zwischen 5 Uhr morgens und Mitternacht gefischt werden.
- Regelungen für Jahreskarteninhaber: Für Inhaber von Jahreskarten gelten gesetzliche Regelungen.
- Parken: Das Parken am Seitenstreifen des Loos-Weihers ist untersagt.
- Preisfischen: Bei Preisfischen ist nur eine Rute auf Raubfisch erlaubt.
- Angeln während der Monatsversammlung: Eine Stunde vor und während der Monatsversammlung ist das Angeln nicht gestattet.
- Camping: Das Aufstellen von Zelten und Wohnmobilen ist nur mit vorheriger Genehmigung des Vorstands erlaubt.
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Tageskarten
Trösterweiher und Brummerweiher
Unsere idyllischen Weiher befinden sich in einer verträumten Waldlandschaft, lediglich etwa einen Kilometer von Absberg entfernt, und bieten eine Oase der Ruhe und des Naturschutzes, weitab vom alltäglichen Lärm und Trubel. Diese abgeschiedene Lage gewährleistet nicht nur eine bemerkenswerte Stille, sondern auch Schutz vor den oft unangenehmen Winden, was diesen Ort zu einem perfekten Rückzugsort für Erholungssuchende macht. Hier kann man inmitten der Natur entspannen und gleichzeitig die Freude am Angeln genießen.
Die Weiher sind reich besiedelt mit einer Vielzahl von Fischen, die sowohl für Gelegenheitsangler als auch für passionierte Fischer von Interesse sind. Neben Karpfen, die in nahezu allen Größen vorhanden sind, bevölkern auch prächtige Hechte und Zander sowie Schleien und Aale diese Gewässer. Die Vielfalt wird durch Weißfische aller Art ergänzt, und nicht zu vergessen, die imposanten Waller. Es ist uns ein besonderes Anliegen, darauf hinzuweisen, dass Waller, sofern gefangen, bitte nicht zurückgesetzt werden sollten – aus Gründen, die den meisten Anglern wohl bekannt sind.
Neben dem Angeln bietet die Umgebung unserer Weiher auch die Möglichkeit, seltene Tiere in ihrem natürlichen Lebensraum zu beobachten. Mit ein wenig Glück können Besucher Zeuge werden, wie Eisvögel geschickt über das Wasser schießen, um ihre Beute zu fangen, oder Blindschleichen, die sich am Ufer sonnen oder im seichten Wasser erfrischen. Diese Momente der Nähe zur Natur sind es, die den Besuch unserer Weiher zu einem ganz besonderen Erlebnis machen.
Unsere Weiher sind somit nicht nur ein Paradies für Angler, die auf der Suche nach dem nächsten großen Fang sind, sondern auch ein Refugium für jeden, der die Schönheit und Ruhe der Natur schätzt. Ob man nun die Ruhe beim Angeln genießt, den Anblick seltener Tiere bewundert oder einfach nur die Seele in der friedvollen Atmosphäre baumeln lässt – unsere Weiher bieten für jeden etwas. Wir laden Sie herzlich ein, diese einzigartige Naturlandschaft zu erkunden und ein paar unvergessliche Stunden am Wasser zu verbringen.
Schonmaße und Schonzeiten
Um den Erhalt der Fischpopulationen in den Gewässern Trösterweiher und Brummerweiher zu gewährleisten, haben wir spezifische Schonmaße und Schonzeiten festgelegt. Diese Regelungen sind essentiell für eine nachhaltige Fischereipraxis und gelten für alle Angler, die in diesen Gewässern aktiv sind:
- Hecht: Schonzeit vom 1. Januar bis 30. April mit einem Mindestmaß von 60 cm
- Zander: Schonzeit vom 1. Januar bis 30. April mit einem Mindestmaß von 50 cm
- Karpfen: Keine Schonzeit, jedoch ein Mindestmaß von 35 cm
- Gras-, Silber-, Marmorfisch: Keine Schonzeit, jedoch ein Mindestmaß von 60 cm
Für alle anderen Fischarten in den Gewässern Trösterweiher und Brummerweiher gelten die allgemeinen staatlichen Schonmaße und Schonzeiten.
Fangerlaubnis und Regelungen
Zur Förderung eines verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgangs mit den natürlichen Ressourcen der Trösterweiher und Brummerweiher sind folgende Bestimmungen einzuhalten:
- Fangerlaubnis: Pro Tag dürfen bis zu 2 Karpfen gefangen werden, mit einer maximalen Anzahl von 5 pro Woche und 30 pro Jahr. Zusätzlich ist der Fang von bis zu 5 Schleien sowie 1 Raubfisch pro Woche erlaubt, wobei die Jahresobergrenze bei 5 Raubfischen liegt.
- Verbot während der Schonzeiten: Das Angeln mit Köderfisch oder Kunstköder ist während der Schonzeiten für Hecht und Zander nicht gestattet.
- Handangelbeschränkung: Das Angeln auf Raubfische ist ausschließlich mit einer Handangel erlaubt.
- Grillen: Grillen auf festen Grills ist erlaubt, offenes Feuer jedoch verboten.
- Tageskartenregelung: Angeln mit einer Tageskarte ist von 5 Uhr morgens bis Mitternacht gestattet, danach müssen die Gewässer verlassen werden.
- Jahreskarten: Für Inhaber von Jahreskarten gelten gesetzliche Regelungen.
- Preisfischen: Bei Veranstaltungen ist nur eine Rute auf Raubfisch erlaubt.
- Mitgliederversammlungen: Angeln vor und während der Monatsversammlungen ist untersagt.
- Camping: Das Aufstellen von Zelten und Wohnmobilen erfordert eine vorherige Genehmigung durch den Vorstand.
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Die Roth
Die Roth, ein malerisches Gewässer, das sich durch seine ruhige und naturnahe Lage auszeichnet, ist ein exklusives Angelrevier für Mitglieder unseres Vereins. Umgeben von sattgrünen Wiesen, die direkt an das Ufer grenzen, bietet diese idyllische Kulisse einen perfekten Ort für Angler, die in aller Ruhe ihrem Hobby nachgehen möchten. Es ist zu beachten, dass die Wiesen rund um das Gewässer zum Schutz der Natur nicht mit Fahrzeugen befahren werden dürfen, was die unberührte Schönheit der Landschaft bewahrt.
Als ein vorrangiges Forellengewässer zieht die Roth speziell Liebhaber dieser begehrten Fischart an, die hier in einem besonders natürlichen Habitat aufwachsen. Die klaren und sauberen Wasserbedingungen des Gewässers bieten ideale Voraussetzungen für das Gedeihen von Forellen, die sich durch ihre Vitalität und Qualität auszeichnen. Angler können hier die Herausforderung genießen, diese geschätzten Fische in einer wunderschönen Umgebung zu angeln.
Die Roth ist somit nicht nur ein Angelparadies für Forellenliebhaber, sondern auch ein Ort der Verantwortung gegenüber der Natur und den darin lebenden Fischarten. Mitglieder unseres Vereins haben das Privileg, in dieser exklusiven und malerischen Umgebung zu angeln, wo die Stille nur vom leisen Plätschern des Wassers und dem gelegentlichen Aufschlag einer angelockten Forelle unterbrochen wird. Dieses Gewässer bietet eine einzigartige Gelegenheit, die Leidenschaft für das Angeln mit dem tiefen Respekt für die Natur zu verbinden.
Schonmaße und Schonzeiten
Die Roth, ein geschätztes Fließgewässer unter der Obhut unserer Fischereiverwaltung, ist bekannt für seine exzellenten Angelmöglichkeiten, insbesondere für Liebhaber von Salmoniden. Um eine nachhaltige Bewirtschaftung zu gewährleisten und die Fischbestände zu schützen, gelten spezifische Schonmaße und Schonzeiten:
- Hecht: Schonzeit vom 1. Januar bis 30. April mit einem Schonmaß von 60 cm
- Zander: Schonzeit vom 1. Januar bis 30. April mit einem Schonmaß von 50 cm
- Regenbogenforelle, Bachforelle, Bachsaibling: Schonzeit vom 1. Oktober bis 30. April mit einem Schonmaß von 28 cm.
Diese Schonzeiten und -maße wurden mit Genehmigung durch die Fachberatung der Fischerei festgelegt.
Für alle anderen Fischarten in der Roth gelten die staatlichen Schonmaße und Schonzeiten.
Fangerlaubnis und Regelungen
Um den Angelbetrieb in der Roth zu regulieren und einen nachhaltigen Umgang mit den Fischbeständen sicherzustellen, gelten folgende Bestimmungen:
- Fangerlaubnis (Fließgewässer):
- Tageslimit: 2 Salmoniden, 2 Karpfen, 1 Raubfisch
- Wochenlimit: 4 Salmoniden, 4 Karpfen, 2 Raubfische
- Verbot während der Schonzeiten: Das Angeln mit Köderfisch oder Kunstköder ist während der Schonzeiten für Hecht und Zander nicht gestattet.
- Handangelbeschränkung: Auf Raubfische darf nur mit einer Handangel geangelt werden.
- Grillen: Grillen auf festen Grills ist erlaubt, offenes Feuer jedoch verboten.
- Tageskartenregelung: Mit einer Tageskarte darf nur zwischen 5 Uhr morgens und Mitternacht gefischt werden. Anschließend muss das Gewässer verlassen werden.
- Jahreskarten: Für Inhaber von Jahreskarten gelten die gesetzlichen Regelungen.
- Preisfischen: Bei Preisfischen ist generell nur das Angeln mit einer Rute auf Raubfisch erlaubt.
- Mitgliederversammlungen: Angeln vor und während der Monatsversammlungen ist untersagt.
- Camping: Das Aufstellen von Zelten und Wohnmobilen ist nur mit Genehmigung des Vorstands möglich.
- Gewässersperrung: Die Roth ist jedes Jahr vom 1. April bis 30. April wegen Besatzmaßnahmen gesperrt, um die erfolgreiche Eingliederung neuer Fische zu gewährleisten und die Bestände zu stärken.